Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den kommenden Wochen wollen wir Ihnen das Thema “Feuerwehr“ mit einer kleinen Kolumne etwas näherbringen und so vielleicht das ein oder andere Mitglied hinzugewinnen.

 

Teil 1 - Was ist die Feuerwehr?

Im Feuerwehrgesetz (FwG) des Landes Baden-Württemberg wird unter §1 Abs. 1 folgende Definition verwendet: „Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Einrichtung von der Polizei unabhängig“.

Etwas verständlicher könnte man auch einfach sagen, dass es sich bei der Feuerwehr um keinen Verein, sondern wie bei Schule oder Kindergarten um eine Einrichtung der Gemeinde handelt, die den Mitbürgern in Notsituationen hilft.

Diese Notsituationen können z.B. Schadensfeuer, öffentliche Notstände oder lebensbedrohliche Lagen für Mensch und Tier sein.

Als Pflichteinrichtung der Gemeinde ist diese für die Aufstellung und den Unterhalt der Feuerwehr verantwortlich. Im Gesetz wird hier von „dem Stand der Technik“ entsprechender Ausrüstung, ausreichender Löschwasservorhaltung, Aus- und Fortbildung  sowie der Beherbergung der Fahrzeuge gesprochen.

Nächste Woche erfahren Sie – "Wer kommt wenn es brennt?"

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