Teil 3  – Kosten Einsätze der Feuerwehr etwas?

 

Wir können Sie beruhigen, klassische Feuerwehreinsätze sind unentgeltlich. Sollte es also in ihrem Haus gebrannt haben, so erhalten Sie keine Rechnung von der Gemeinde. Wie jedoch überall, gibt es auch hier entsprechende Ausnahmen. Diese Ausnahmen sind im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg unter dem §34 zusammengefasst.

Kosten entstehen z.B. wenn das Feuer vorsätzlich entfacht wurde oder ohne Grund die Feuerwehr alarmiert wurde. Im Bereich der technischen Hilfe, hier runter fallen beispielsweise Verkehrsunfälle oder Ölspuren, muss die Gemeinde die Kosten immer in Rechnung stellen. Der Hintergrund ist die Tatsache, dass jeder Fahrzeugeigentümer eine Haftpflichtversicherung besitzt, die für die entstanden Kosten aufkommt.

Sollte mal wieder ein schweres Unwetter über Schechingen hinweg ziehen und ihr Keller voller Wasser stehen, so handelt es sich bei einem Einsatz um eine „Kann“-Aufgabe der Feuerwehr. Nach Gesetz soll die Gemeinde hierfür Kostenersatz verlangen. Genau genommen muss Sie es sogar. Nur bei unbilliger Härte kann auf einen Kostenersatz verzichtet werden. Aber auch hier keine Angst, die Kosten werden in der Regel von ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung übernommen.

 

Nächste Woche erfahren Sie – Aufgaben neben Brand und Not?

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