Teil 5 – Ausrüstung der Feuerwehr!

 

Ebenso vielseitig wie die letzte Woche vorgestellten Aufgaben ist auch die Ausrüstung der Feuerwehr. Gesetzlich ist die Gemeinde dazu verpflichtet "eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten" (FwG §3).

Hierunter fallen organisatorische Maßnahmen wie die Bereithaltung einer Löschwasserversorgung und Löschmittel, benötigte Kommunikationsmittel zur Alarmierung und der Unterhalt eines Feuerwehrhauses. Das Feuerwehrhaus bietet Raum und Platz für die Unterkunft und Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen sowie zur Aufbewahrung von Ausrüstungsgegenständen.

Teil der Ausrüstung ist die persönliche Schutzausrüstung des einzelnen Feuerwehrangehörigen, die sie/ihn vor äußeren Einflüssen schützt, bestehend aus Stiefeln, Uniformhose und -jacke, Handschuhen, Helm und Feuerwehrhaltegurt. 

Mit Feuerwehrfahrzeugen gelangt Mannschaft und Ausrüstung zum Einsatzort. Wir verfügen in Schechingen über zwei Löschgruppenfahrzeuge sowie einen MTW als Transport- und Führungsfahrzeug. Derzeit arbeitet ein 6köpfiger Fahrzeugausschuss mit Hochdruck an der Ersatzbeschaffung des in die Jahre gekommenen LF16 (BJ1983). Das neue HLF10 (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) wird im Moment bei der Firma Ziegler aufgebaut und im ersten Quartal 2018 ausgeliefert werden.

In einem dreitägigen Festakt mit Fahrzeugweihe werden wir Ihnen das neue HLF10 von 21-23.07.2018 vorstellen

 

Nächste Woche erfahren Sie –  Freund und Kameradschaft!